Für einen Rücktritt ab 12 Wochen vor Mietbeginn kann der Vermieter nach § 651 j BGB eine angemessene Entschädigung anfordern. Der Entschädigungsanspruch beträgt:
a) bei Rücktritt ab 12 bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
b) bei Rücktritt ab 8 bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
c) bei Rücktritt ab 4 bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
d) bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise: 90 % des Mietpreises.
Bei Nichtanreise hat der Mieter den Vermieter innerhalb von 48 Stunden zu informieren. Zur Deckung der durch einen Rücktritt entstehenden Kosten empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sowie außerdem eine Reise-Krankenversicherung.